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Menschenrechte schützen – die BMZ-Studie

May 19, 2022

Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten

Menschenrechte schützen: Das Lieferkettengesetz
Quelle: Handelsblatt Research Institute

Um die Situation der Zwangs- und Kinder­arbeit sowie Ausbeutung zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen »Lie­fer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz« geeinigt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bun­des­tag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 be­schlos­sen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Nun tritt es am 1. Januar 2023 in Kraft.

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grund­le­gen­der Menschen­rechts­standards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Dafür tragen auch Unternehmen in Deutsch­land Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Men­schen­rechte eingehalten werden.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare An­for­de­rungen für die Sorg­falts­pflich­ten von Un­ter­neh­men fest und schafft so Rechts­sicher­heit für Unternehmen und Betroffene.

Online mehr dazu unter Entwicklungspolitik und Lieferkettengesetz

Oder hören Sie in unseren FBDI-Distri-Talk zu diesem Thema!!

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