Quecksilberverordnung
19. Februar 2018
Seit Jahresbeginn 2018 ist die
in Kraft, die ein schrittweises Verbot von quecksilberhaltige Produkte vorsieht, weil Quecksilber für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie Pflanzenwelt und Ökosysteme erhebliche Gefahren birgt.In diesem Zusammenhang gilt konkret seit dem 1.1.2108 ein Verbot von Herstellungsprozessen, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden. Im Zuge von weiteren Einschränkungen und Verwendungsverboten soll der Einsatz von Quecksilber weltweit drastisch eingeschränkt werden.