Neuer RE-D-Guide 2014/53/EU
24. August 2018
Der neue RE-D-Guide, jetzt auch mit Funkmodulen und ICs – wurde am 6.6.2018 veröffentlicht. Neu ist: Alles was funkt, benötigt eine CE-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Geräte, deren Funktion ursprünglich nicht in den RED-Bereich fällt (also keine Funkkommunikation oder Funkortung vorsieht), jedoch in Folge mit einem „radio equipment“ so zusammengeschalten werden, dass sich das radio equipment nicht leicht entfernen lässt, fallen unter die RED. Ein Laptop mit eingebautem WLAN-Modul ist damit "endgültig" ein Funkgerät. Auch hier gilt, dass solche Produkte OHNE die entsprechenden Kennzeichnungen und Dokumente nicht In-Verkehr gebracht (d.h. vertrieben) werden dürfen.