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ElektroG 2018

24. August 2018

Seit dem 15.8.2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem ElektroG 2018 der offene Anwendungsbereich mit nunmehr 6 Kategorien (anstatt bislang 10 Gerätekategorien). Jetzt fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind.

Unternehmen, die bis zum 31.12.2018 nicht bei der Stiftung EAR registriert sind, dürfen ab 1.1.2019 KEINE Elektrogeräte (nach ElektroG) nach Deutschland importieren, geschweige denn vertreiben. Die Registrierung dauert aktuell übrigens bis zu 9 Wochen.

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