20 Jahre FBDI Distribution
im Wandel der Zeit
-> Umwelt/ Nachhaltigkeit

Konformitäts­un­ter­stüt­zung für die EU-Um­welt­richtlinien

November 28, 2023

FBDi-Leitlinien für den EU-Marktzugang

Konformitätsunterstützung für die EU-Umweltrichtlinien
Marcel Consée, Technical Content Specialist EMEA, Mouser Electronics

In der Europäischen Union dürfen Produkte nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen sämtlicher auf das Produkt anwendbarer EU-Richt­linien und Verordnungen entsprechen.

Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in anderen Industrienationen bzw. Staaten­bünden, beispiels­weise Japan, die USA oder China. Selbstverständlich sind die Regeln unterschiedlich. Dementsprechend schwer tun sich viele Hersteller, die ver­schie­dene Märkte bedienen wollen, dabei, die not­wendige Doku­mentation bereitzu­stellen. In der EU geht es dabei um die Konformität zu Verordnungen wie POP oder REACh bzw. Richtlinien wie RoHS oder WEEE (ElektroG), die belegt werden muss. Ohne diese kann weder der Herstel­ler selbst noch ein Distri­bu­tions­unter­nehmen die ent­spre­chen­den Produkte an den euro­päischen Kunden bringen.

Der FBDi (Fachverband Bauelemente Distri­bu­tion e.V.) hat verschiedene Compe­tence Teams und Circle ins Leben gerufen, die den Mit­glieds­unternehmen die Mög­lich­keit zum fachlichen Austausch bieten und es ermög­lichen, gemeinsam mit den Herstel­lern Lösungen zu entwickeln.

Qualität und Sicherheit beim EU-Marktzugang

Die EU-Staaten haben zahlreiche Richt­linien und Verordnungen erlassen, die je nach Produktgruppe zur Anwendung kommen. Wenn ein Produkt den auf es zutreffenden Vorschriften entspricht, darf es das CE-Zeichen tragen. Grundsätzlich geht es dabei darum die einzelnen Anfor­de­rungen der Mitglieds­staaten zu harmo­ni­sieren und einheitliche Vor­schrif­ten für den gemeinsa­men Markt zu haben. Inner­halb des Binnen­marktes dürfen nur Pro­duk­te aus betrof­fenen Pro­dukt­gruppen in Verkehr gebracht werden, die ein CE-Zeichen tragen.

Interessant dabei ist die Verantwortung des Herstellers für die Konformität. Die CE-Kenn­zeichnung muss vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmäch­tigten angebracht werden. Die Konformi­täts­be­wertung bezieht sich auf die Produkt­entwurfs- sowie auf die Pro­dukt­fer­ti­gungs­stu­fe. Im Verlauf dieser beiden Stufen kann, je nach Konfor­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fahren, eine benannte Stelle eingeschaltet werden. Wird eine benannte Stelle bei der Ferti­gungs­über­wa­chung tätig, muss die Kenn­nummer der be­nann­ten Stelle hinter der CE-Kenn­zeich­nung stehen. Wenn für ein Produkt eine Richtlinie gilt, die das An­brin­gen der CE-Kenn­zeichnung vor­schreibt, so geschieht dies auf allen neuen Produkten, ganz gleich, ob diese in den Mit­glieds­taaten oder einem Drittland hergestellt werden, und auf allen ge­brauch­ten Produkten oder Produkten aus zweiter Hand, die aus Dritt­ländern importiert werden.
Für elektronische Bauelemente und Systeme sind im Besonderen, aber nicht ausschließlich, folgende Vorschriften von Bedeutung:

Substanzregularien

  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Restric­tion of Hazardous Substances) regelt die Verwendung und das Inver­kehr­brin­gen von Gefahrstoffen in Elektro­geräten und elektro­nischen Bau­ele­menten.
  • REACH-Verordnung EG 1907/2006 (Registration, Evaluation, Autho­ri­sa­tion and Restriction of Chemicals) regelt, dass inner­halb des Geltungs­be­rei­ches be­sorg­nis­erre­gende Stoffe nicht mehr oder in Aus­nah­men nur nach Regis­trie­rung in Verkehr ge­bracht wer­den.
  • POP-Verordnung EU 2019/1021 (Per­sis­tent Organic Pollu­tants) macht detail­lierte Vor­gaben hin­sicht­lich der Her­stellung, des In­ver­kehr­bringens, der Verwen­dung und der Frei­setzung von persis­tenten orga­ni­schen Schad­stoffen.

Kreislaufwirtschaft

  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equip­ment) dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronik­geräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wie­der­verwendung, Recycling und anderer Formen der Ver­wer­tung.
    Diese Europäische Richtlinie wird in Deutsch­land durch das Elektro- und Elektronikgeräte­gesetz (ElektroG 3) über das Inverkehrbringen, die Rück­nahme und die umweltverträg­liche Entsorgung von Elektro- und Elek­tronik­geräten in seiner aktuellen Fassung vom 8. De­zem­ber 2022, gültig ab 31. Dezember 2022 in natio­na­les Recht überführt.
  • Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) legt die Vorschriften der EU zur Bewirt­schaf­tung von Verpackungen und Ver­packungs­abfällen fest. In Deutsch­land gilt hier Verpackungs­ge­setz 2 (VerpackG 2) Gesetz über das Inver­kehr­bringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Ver­packun­gen vom 09. Juni 2021, gültig ab 16. Mai 2023.
  • EU Batterierichtlinie (2006/66/EG) und das deutsche BattG, werden gerade sukzessiv (bis 2025) von der europäi­schen Batterie-Verord­nung, die am 28.Juli 2023 im EU-Amts­blatt veröffentlicht wurde und nach einer Über­gangs­zeit von 20 Tagen am 17. August 2023 in Kraft trat, ersetzt. Hier liegt ein starker Fokus auf Recycling und Kreis­lauf­wirt­schaft in einem schnell wachsenden Markt, weshalb die EU auch eine Verordnung erlässt, die direkt zu natio­nalem Recht wird.

Unterstützung für Distributionsunternehmen

Zwar ist für die CE-Konformität grundsätz­lich der Hersteller verantwortlich, aller­dings sind alle Beteiligten entlang der Lieferkette in der Pflicht. Insbesondere Handelsunternehmen und Distribu­toren, die elektronische Bau­ele­mente und andere Produkte in der EU als erste in Verkehr bringen wollen, deren Hersteller außerhalb des gemein­sa­men Marktes angesiedelt sind. Hier kommt es immer wieder vor, dass Dokumenta­tionen der Konformität unvollständig sind oder für einen anderen Rechtsraum ausgelegt sind. Der FBDi als Interessenvertretung stellt seinen Mit­glieds­unternehmen verschie­dene Informa­tions- und Austausch­an­gebote zur Verfügung, um derartige Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.

So treffen sich die Mitgliedsunternehmen regelmäßig in themenspezifischen »Com­pe­tence Teams« (CT). Das CT Umwelt & Compliance befasst sich mit der Thematik des CE-Kennzeichens. Dementsprechend stehen Themen wie RoHS, POP, REACh, ElektroG, Batterie­gesetz & Ver­packungs­gesetz neben vielen anderen auf der Agenda.

Innerhalb dieses Themenfeldes wurden drei spezifische Competence Circle gegründet, die sich monatlich im Rahmen von Web-Kon­fe­renzen zu Substanz­re­gu­larien, Verpackung, Entsorgung und Recycling, Richtlinien und Verordnungen aus­tau­schen. So bleiben die Mitglieder auch auf dem aktuellen Stand der sie betreffenden Regu­lie­rungen und Gesetze. »Best Practices« sind dabei oft wertvolle Tipps für die tägliche Arbeit der Com­pli­ance-Verant­wort­lichen. Vorträge von externen Spezialisten (Rechts­bei­stände) ergänzen dabei die Diskus­sionen und geben den Mitgliedern Rechts­si­cherheit in komplexen Gesetzes­fragen.

Austausch zum allseitigen Nutzen

Seit dem Beginn des »Pandemiejahres« im Frühjahr 2020 haben sich beim FBDi diverse rollierende Web-Konferenzen etabliert. Diese führten zu einer effi­zien­teren Zu­sam­men­arbeit über viele Unter­neh­men hinweg. Themen ergeben sich dabei insbeson­dere aus den Bereichen

  • Compliance, also EU-Richtlinien
  • Verordnungen und deren Anwendung / Auswirkung
  • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Kreislaufwirtschaft und umwelt­relevante Themen
  • Logistik
  • Qualitätsmanagement
  • Substanzregulierungen und Sanktionen
  • Zoll und Marktüberwachung

Ausblick

Neben dem branchenspezifischen Austausch zielt die Zusammenarbeit in diesen Teams auch auf die Erstellung von themenspezi­fischen Leitfäden als Hand­lungs­hilfen für alle Unternehmen entlang der Lieferkette. Über­greifende Themen werden darüber hinaus in separaten Gruppen adressiert, die sich zu­sätz­lich zu den genannten Competence Teams ent­weder in Präsenz treffen oder kurzfristig Web-Konferenzen einberufen.

Zusätzlich hat der FBDi eine »bi-weekly-Web-Konferenz« eingerichtet, in der sich zu Beginn die Inhaber und Geschäfts­führer der Mit­glieder zu den Maßnahmen und dem Um­gehen mit der Pandemie ausgetauscht haben. Inzwischen wird diese Web-Kon­fe­renz auch für weiteren branchen­spe­zi­fischen Austausch und Vorträge von Ex­ternen genutzt.

© Bildrechte, Adobe Stock
© Portrait, Marcel Consée

Go back