Das CT Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) haben wir 2021 eine weitere übergeordnete Gruppe aus Teilnehmern der Teams Umwelt & Compliance, Law und Quality Management gebildet, die sich mit den aus den Sorgfaltspflichten resultierenden Aufgaben beschäftigt.
Auch wenn ab 01.Januar 2023 zunächst nur Firmen größer 3.000 Mitarbeiter adressiert werden, so ist doch klar, dass die Pflichten entlang der Lieferketten kaskadiert werden und so auch KMU zu entsprechenden Angaben und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten angehalten sein werden.