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SCIP Datenbank: Mehrwert oder Mehr­aufwand?

15. Januar 2021

Ausgewogenes Paket aus geprüften Vorlagen, abgestimmt auf Distribution

Andreas Falke, Geschäftsführer des FBDi Verbands

Neue EU-Datenbank SCIP für SVHC-Stoffe – Meldepflicht unter der REACh-Verord­nung

Seit 5. Januar sind Hersteller und Lieferanten dazu verpflichtet, Information über beson­ders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen in der EU, die SVHCs (Stoffe der REACh Kandidatenliste) mit einem Gehalt von mehr als 0,1% enthalten, auch an die ECHA (Europäische Chemikalien­agentur) zu melden. Diese hat von der EU auf Grundlage des Artikel 9 der Abfallrah­men­richtlinie (AbfRRL (EU) 2018/851) den Auftrag, hierzu eine europä­ische Datenbank aufzubauen - die SCIP-Daten­bank.

Sie ergänzt die Mitteilungs- und Melde­pflich­ten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste, soll also eine ein­heitliche Informationssammlung auf euro­päischen Niveau ermöglichen. Die notwen­digen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und Produk­ten mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Mit der SCIP-Datenbank verfolgt die ECHA das Ziel, die Kenntnis über in Erzeugnissen und Produkten enthaltene gefährliche Chemika­lien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg – ein­schließ­lich Entsorgung – zu verbessern. Die gemeldeten Informationen sollen zu transpa­renten Lieferketten führen, das Recycling und die Entwicklung von schadstofffreien Produk­ten vorantreiben. Für den Eintrag müssen folgende Angaben bereitgestellt werden:

  • Angaben zur Identifizierung des Erzeugnisses
  • Name, Konzentrationsbereich und Ort des auf der Kandidatenliste verzeichne­ten Stoffes, der in dem betreffenden Erzeugnis enthalten ist
  • sonstige Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses, ins­be­son­dere zur ordnungsgemäßen Be­hand­lung als Abfall

Der FBDi-Verband unterstützt seine Mitglie­der mit speziellen White Papers, die in Arbeits­krei­sen erarbeitet werden und auf die speziellen Belange der Distribution abgestimmt sind. In Ermangelung einer Durchführungsverordnung des Bundesum­welt­ministeriums herrscht derzeit allerdings Unklarheit über ‚Pflicht‘ und ‚Kür‘ in Bezug auf die abgefragten Daten. Bereits im Vor­feld wurde seitens mehrerer Verbände (u.a. FBDi, VDMA) um Aufschub und struk­turelle Verbesserung gebeten, die aller­dings nicht gewährt wurden.

Der FBDi wünscht sich hier mehr Rechts­sicher­heit, da diese unklare Situation nicht tragbar ist, und viele Unternehmen in eine europäische Zwickmühle aufgrund unter­schied­licher oder fehlender nationaler Durch­führungsverordnungen zwingt.

Andreas Falke, Geschäftsführer des FBDi Verbands:
„Solche unklaren Rahmenbedingungen sind Gift für die Wirtschaft, Europa und die Umwelt!

Wer die Anforderungen ernst nimmt, leistet Mehraufwand und verliert Wettbewerbsvorteile gegenüber denen, die die Definitionslücken ein­seitig zu ihren Gunsten ausnutzen. Umso schwerer fällt es dann auch nachzuvollziehen, warum die Daten­bank gleichzeitig um Abfrage­fel­der über REACH §33.1 hinaus erweitert wird, die auch die Recyclingindustrie nicht als sinn­voll erachtet. Die Soße wird deutlich teurer als der Braten, umso mehr als der Aufbau der Daten­bank aufgrund fehlender Ergonomie nicht nach­haltig ist, sondern jede Menge Ener­gie „verbra­ten“ wird."

Was hängen bleibt ist:
„Wieder ein europäischer Moloch! Das ist min­des­tens genauso falsch wie auch schlecht für Europa! Aber auch für Europa ist es nicht das erste Mal, dass eine gute Idee aufgrund man­gel­hafter Umsetzung verurteilt wird.“

 

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