SCIP Datenbank: Mehrwert oder Mehraufwand?
15. Januar 2021
Ausgewogenes Paket aus geprüften Vorlagen, abgestimmt auf Distribution
Neue EU-Datenbank SCIP für SVHC-Stoffe – Meldepflicht unter der REACh-Verordnung
Seit 5. Januar sind Hersteller und Lieferanten dazu verpflichtet, Information über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen in der EU, die SVHCs (Stoffe der REACh Kandidatenliste) mit einem Gehalt von mehr als 0,1% enthalten, auch an die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zu melden. Diese hat von der EU auf Grundlage des Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL (EU) 2018/851) den Auftrag, hierzu eine europäische Datenbank aufzubauen - die SCIP-Datenbank.
Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste, soll also eine einheitliche Informationssammlung auf europäischen Niveau ermöglichen. Die notwendigen Informationen betreffen die sichere Verwendung von Erzeugnissen und Produkten mit einem bestimmten SVHC-Anteil. Mit der SCIP-Datenbank verfolgt die ECHA das Ziel, die Kenntnis über in Erzeugnissen und Produkten enthaltene gefährliche Chemikalien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg – einschließlich Entsorgung – zu verbessern. Die gemeldeten Informationen sollen zu transparenten Lieferketten führen, das Recycling und die Entwicklung von schadstofffreien Produkten vorantreiben. Für den Eintrag müssen folgende Angaben bereitgestellt werden:
- Angaben zur Identifizierung des Erzeugnisses
- Name, Konzentrationsbereich und Ort des auf der Kandidatenliste verzeichneten Stoffes, der in dem betreffenden Erzeugnis enthalten ist
- sonstige Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses, insbesondere zur ordnungsgemäßen Behandlung als Abfall
Der FBDi-Verband unterstützt seine Mitglieder mit speziellen White Papers, die in Arbeitskreisen erarbeitet werden und auf die speziellen Belange der Distribution abgestimmt sind. In Ermangelung einer Durchführungsverordnung des Bundesumweltministeriums herrscht derzeit allerdings Unklarheit über ‚Pflicht‘ und ‚Kür‘ in Bezug auf die abgefragten Daten. Bereits im Vorfeld wurde seitens mehrerer Verbände (u.a. FBDi, VDMA) um Aufschub und strukturelle Verbesserung gebeten, die allerdings nicht gewährt wurden.
Der FBDi wünscht sich hier mehr Rechtssicherheit, da diese unklare Situation nicht tragbar ist, und viele Unternehmen in eine europäische Zwickmühle aufgrund unterschiedlicher oder fehlender nationaler Durchführungsverordnungen zwingt.
Andreas Falke, Geschäftsführer des FBDi Verbands:
„Solche unklaren Rahmenbedingungen sind Gift für die Wirtschaft, Europa und die Umwelt!
Wer die Anforderungen ernst nimmt, leistet Mehraufwand und verliert Wettbewerbsvorteile gegenüber denen, die die Definitionslücken einseitig zu ihren Gunsten ausnutzen. Umso schwerer fällt es dann auch nachzuvollziehen, warum die Datenbank gleichzeitig um Abfragefelder über REACH §33.1 hinaus erweitert wird, die auch die Recyclingindustrie nicht als sinnvoll erachtet. Die Soße wird deutlich teurer als der Braten, umso mehr als der Aufbau der Datenbank aufgrund fehlender Ergonomie nicht nachhaltig ist, sondern jede Menge Energie „verbraten“ wird."
Was hängen bleibt ist:
„Wieder ein europäischer Moloch! Das ist mindestens genauso falsch wie auch schlecht für Europa! Aber auch für Europa ist es nicht das erste Mal, dass eine gute Idee aufgrund mangelhafter Umsetzung verurteilt wird.“