»RED« löst R&TTE ab
08. September 2016
Am 13. Juni 2016 wurde die bisherige Richtlinie R&TTE (Radio and Telecommunications Terminal Equipment, 1999/5/EG) nach 13 Jahren von der »RED« (Radio Equipment Directive, 2014/53/EU) abgelöst.
Nachdem diese am 16. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, trat sie am 13. Juni 2016 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017 für Produkte, die in dieser Richtlinie verbleiben.
Die neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU wartet mit einer Neudefinition auf: Als Funkanlage definiert sie nun alle elektrischen und elektronischen Produkte, die elektromagnetische Wellen zu Kommunikations- oder Ortungszwecken aussenden oder empfangen. Neu ist, dass damit auch reine Empfänger wie z.B. Radio- und TV-Empfänger unter den Geltungsbereich der Funkanlagenrichtlinie fallen. Modems und andere leitungsgebundene Telekommunikationsgeräte sind hingegen nicht länger Gegenstand der Funkanlagenrichtlinie. Sie werden jetzt von der Niederspannungs- und der EMV-Richtlinie abgedeckt und dürfen seit 13.06.2016 nicht mehr unter der R&TTE oder »RED« in den Konformitätserklärungen benannt werden.
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