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REACh – Vier zusätzliche SVHCs auf Kandidatenliste

16. Februar 2022

FBDi verweist auf Informationspflicht

Paragraphen (Quelle: Pixabay)
Reagenzgläser (Quelle: Shutterstock)
 
Im Januar hat die ECHA (Europäische Chemi­kalienagentur) vier neue Stoffe auf ihre Kandidatenliste aufgenommen, so dass die Kandidatenliste somit 223 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) umfasst, die für eine Zulassung in Frage kommen. Bei den neu hinzugefügten Substanzen handelt es sich um:
  • 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol – fortpflanzungsgefährdend – Anwen­dung u.a. in Kautschuk, Schmier­mittel, Klebstoffen, Tinten und Kraftstoff
  • Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan – fortpflanzungsgefährdend – Anwen­dung u.a. in Gummi, Kunststoffen und Dicht­stoffen
  • (±)-1,7,7-Trimethyl-3-[(4-methyl­phe­nyl)­me­thy­len]bicy­clo[2.2.1]hep­tan-2-on, das beliebige der einzelnen Iso­mere und/oder Kombinationen davon abdeckt (4-MBC) – 4-MBC hat endo­krin­schäd­liche Eigenschaften, Anwendung in Kosmetika
  • S-(Tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8­(oder 9)-yl-O-(isopropyl oder isobutyl oder 2-ethylhexyl)-O-(isopropyl oder isobutyl oder 2-ethyl­hexyl)phos­phor­dithi­oat – PBT-Eigenschaften, Anwendung in Schmier­stof­fen und Fetten
In diesem Zusammenhang verweist der FBDi ausdrücklich auf die Verpflichtung für Unternehmen zur sicheren Ver­wen­dung dieser Chemikalien und zur so­for­ti­gen In­for­mationspflicht in Verbindung mit den in der Kan­di­daten­liste aufge­führ­ten Stoffen:

Sind in einem Erzeugnis (als Erzeugnis gilt jede einzelne Komponente eines Produkts und nicht nur das Endprodukt) mehr als 0,1 Mas­sen­prozent eines in der Kandidatenliste ge­nannten SVHC enthalten, müssen Un­ter­neh­men innerhalb der EU ihren gewerb­li­chen Kunden zur sicheren Verwendung dieses Erzeugnisses aus­rei­chen­de In­for­ma­tionen zur Verfügung stellen, mindestens aber den Na­men des enthaltenen Stoffes angeben (Art. 33 (1) der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Zudem müssen Unternehmen seit Januar 2021 Produkte, die SVHCs enthalten, in die SCIP Da­tenbank der ECHA melden.
 

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