FBDi Umweltticker: Neue EU-VerpackV
10. Oktober 2024
Weniger Verpackungsabfälle und besseres Recycling - zum Schutz der Umwelt
Nur noch formelle Schritte fehlen für das Inkrafttreten der EU- VerpackV (Verpackungsverordnung), nämlich die Akzeptanz des EU-Rats und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. 20 Tage nach diesem Zeitpunkt tritt sie in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die betroffenen Wirtschaftsakteure noch eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um ihre verpackungsrechtlichen Pflichten umzusetzen. Die Einigung über den Text der VerpackV wurde bereits am 15. März d.J. im Trilog-Verfahren erzielt, dem stimmte das EU-Parlamant am 24. April d.J. zu.
Wie der FBDi betont, stellt die EU-VerpackV verschiedene Produktanforderungen an Verpackungen auf, darunter die Beschränkung von Gefahrstoffen, die Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen, Kompostierbarkeit, Anforderungen an Wiederverwendbarkeit. Die Maßnahmen betreffen die gesamte Lebensdauer von Verpackungen, bestimmte Verpackungen sollten eingeschränkt werden, andere aus Kunststoff sind ab 1. Januar 2030 verboten. Für Umverpackungen, Transport- und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil künftig maximal 50% betragen. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen. Der FBDi verweist weiterhin auf die Rechtspflichen für die Wirtschaftsakteure, die von ihren Rollen in der jeweiligen Lieferkette abhängig sind. So müssen beispielsweise die Verpackungserzeuger Konformitätsbewertungsverfahren nach Maßgabe der EU-VerpackV durchführen und zeichnen dafür verantwortlich, dass ihre Verpackung alle einschlägigen Anforderungen der Verordnung erfüllt. Im Gegensatz zur EU-BatterieV ist für Verpackungen allerdings keine CE-Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Weitere Details: https://www.verpackungsgesetz.com/themen/die-neue-europaeische-verpackungsverordnung-eu-verpackv-2025/
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie bislang vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Jetzt wurde die EU-VerpackV als neue Verpackungsverordnung auf EU-Ebene veröffentlicht, die in den EU-Ländern das Verpackungsaufkommen schrittweise reduzieren und Verpackungsmüll vermeiden bzw. verringern soll. Konkret lauten die Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung 5% bis 2039, 10% bis 2035 und 15% bis 2040. Die VerpackV ist Bestandteil des European Green Deals sowie des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und aktualisiert den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ihr Ziel ist der Schutz der Umwelt, das Gegensteuern zur Wegwerfmentalität und die Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Für die Tabelle mit den wichtigsten Änderungen der neuen VerpackV bitte PM File öffnen.