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FBDi Umweltticker: ECHA setzt neuen SVHC auf die Kandidatenliste

28. November 2024

Triphenylphosphat (EG-Nummer 204-112-2, CAS-Nummer 115-86-6)

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Die ECHA (Europäische Chemi­ka­lien­agen­tur) hat am 7.11. einen wei­teren Stoff (SVHC) auf die Kandi­daten­liste gesetzt, die nunmehr 242 Stoffe / Stoff­gruppen enthält. Dabei handelt es sich um Tri­phenyl­phos­phat (EG-Nummer 204-112-2, CAS-Nummer 115-86-6), das als Flamm­schutz­mittel und Weich­macher in Polymer­for­mu­lierungen (Kunst­stoffen), Kleb­stoffen und Dich­tungs­mitteln zum Einsatz kommt. Grund für die Auf­nahme in die Kan­di­daten­lis­te sind die endo­krin­schäd­lichen Eigen­schaften.

Unternehmen dürfen die auf der Kandi­daten­liste stehenden Stoffe nur verwenden, wenn die Euro­päische Kom­mis­sion eine Geneh­migung erteilt. Zudem weist der FBDi darauf hin, dass für den neu auf­ge­nom­me­nen Stoff ebenso wie für alle an­deren SVHCs (Subject of Very High Concern / be­son­ders be­sorg­nis­erre­gende Stoffe) im Rahmen von REACh be­stimmte recht­liche Ver­pflich­tungen ein­zu­halten sind:

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kan­di­da­tenliste erhalten, der eine Kon­zen­tra­tion von 0,1% (Gewichts­prozent) über­schreitet, müssen ihren Kunden und Ver­brauchern aus­reichend Infor­mation zur Ver­fü­gung stellen, um sie sicher verwenden zu können. Zudem müssen Impor­teure und Hersteller von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kan­di­da­ten­liste in einer Konzentration von mehr als 0,1% (Gewichts­prozent) enthalten, diese an die ECHA zur Aufnahme in die SCIP-Daten­bank (ECHA-Daten­bank für SVHCs in Produkten) melden.

Die Bezeichnung der Stoffe auf der Kan­di­daten­liste als SVHC ist auf deren bestimmte gesundheits­schäd­liche und umwelt­ge­fähr­dende Eigen­schaf­ten zurück­zu­führen. Sie sind poten­zielle Kan­didaten für den Anhang XIV der REACh-Verord­nung über zu­las­sungs­pflichtige Stoffe, der aktuell 59 Einträge um­fasst. Für die Ver­wen­dung dieser Stoffe muss (zu­künftig) eine Zu­las­sung beantragt werden.

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