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Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Dual-Use Güter in 2025

28. Oktober 2025

Wirksame Kontrolle neuer Technologien auf EU-Ebene

Eine delegierte Verordnung der EU-Kommission
© Bildrechte Pixabay

Berlin, 28. Oktober 2025 – Am 8. September veröffentlichte die EU-Kommission eine dele­gierte Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Verordnung (EU) 2021/821. Diese An­pas­sung be­trifft die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang 1 der Dual-Use-Verordnung. Sie ist Teil einer glo­ba­len Stra­te­gie, um neue sicherheitskritische Tech­no­lo­gien zu kon­trol­lieren und Miss­brauch zu ver­hindern.

Die Än­de­rungen basieren auf den Ver­pflich­tun­gen, die die EU-Mit­glied­staaten im Rahmen der fol­gen­den inter­na­tio­nalen Regime ein­ge­gangen sind: Australische Gruppe (AG), Träger­tech­no­logie-Kontroll­regime (MTCR), Gruppe der Kern­ma­terial-Liefer­länder (NSG), Wassenaar-Arrange­ment (WA) und Chemie­waffen­über­ein­kommen (CWÜ). Diese Orga­ni­sa­tionen legen welt­weit die Standards für die Kon­trolle sen­sibler Güter und Tech­no­logien fest.

Somit trägt diese Aktu­a­lisierung im Einklang mit dem Weiß­buch über Aus­fuhr­kon­trollen von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Dual-Use-Gütern bei. Gleich­zeitig werden diese Be­stim­mungen mit den Updates der US-Export­kon­troll­re­ge­lungen, ins­be­son­dere mit § 744 der EAR, die Anfang des Jahres ver­öffent­licht wurden, har­mo­nisiert. Voraus­sicht­lich wird die neue Ver­ord­nung im Laufe des November 2025 im Amtsblatt der EU ver­öffent­licht und tritt einen Tag danach in Kraft.

Die Aktualisierungen spiegeln die dynamische Entwicklung im Hochtechnologiesektor wider. So hat die Überarbeitung einiger Punkte der EU-Kontrollliste Auswirkungen auf den Handel mit elektronischen Komponenten und betrifft damit, wie der FBDi Verband hinweist, die Bauelemente-Distribution:

  • Neue Kontrollen im Zusammenhang mit Quanten­tech­nologie, z. B. Quanten­com­puter, elektronische Bauteile, die für den Betrieb bei kryogenen Tem­pe­ra­turen ausgelegt sind, parametrische Signal­ver­stär­ker, kryo­gene Kühl­sys­teme, kryogene Wafer-Prober.
  • Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte sowie dafür benötigte Materialien, z.B. Geräte zur Atom­lagen­ab­scheidung, Geräte und Ma­te­ria­lien für die epi­tak­tische Ab­scheidung, Litho­grafie­geräte, Extrem-Ultra­violett-Pellikel, Masken und Retikel, Raster­elektro­nen­mikros­kopie­geräte, Ätz­geräte)
  • Fortschrittliche integrierte Schalt­kreise und elektronische Bau­gruppen wie feld­prog­ram­mier­bare Logik­bau­steine und -systeme, so­ge­nannte FPGAs.

Hintergrund:
Die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit dop­pelt­em Ver­wen­dungs­zweck in der EU basiert auf einer ge­mein­samen Liste von strate­gischen Gütern („EU-Kontrollliste“), die in allen Mit­glied­staaten kon­trol­liert werden müssen.

Diese Liste – Anhang I der EU-Verordnung über Dual-Use-Güter – wird in der Regel mindestens einmal jährlich durch einen dele­gierten Rechts­akt an­ge­passt. Grundlage hierfür sind Beschlüsse und Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Nicht­ver­brei­tungs­regime und Aus­fuhr­kontroll­ver­ein­barungen.

Die EU-Aktualisierung ge­währ­leistet eine wirksame Kontrolle neuer Tech­no­logien auf EU-Ebene. Ein­heitliche Kon­rollen sorgen für Trans­parenz und erhalten die Wett­bewerbs­fähigkeit der Union.

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