Der FBDi – Kernbereiche

Die Kompetenzfelder und Projekte des FBDi

Viele Themen betreffen alle Firmen der Elektronikbranche. Über den re­gel­mäßigen, verbandsinternen Erfah­rungs­austausch der Mitgliedsunter­neh­men hat sich seit der Gründung des Verbands ein breites Know-how ange­sammelt.

Heute bietet der FBDi seinen Mitglie­dern einen wertvollen Wissensvor­sprung, sei es bei um­welt­re­le­van­ten Themen, Logistik, Produkt­haft­ung, Mitarbeiter­aus­bil­dung oder Trade Compliance.

Umwelt

Die Umweltthemen der Elektronikbranche beschäftigen alle Distributoren gleicherma­ßen. Denn ein elektronisches Produkt darf in der EU nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher auf das Produkt anwendbarer EU-Richtlinien entspricht – egal in welchem vertikalen Markt. Dies betrifft Inhaltsstoffe der Produkte, wie bei REACH und RoHS, Abfallrechtliche Be­stim­mungen bei WEEE oder physikalische Eigenschaften wie elektromagnetische Verträglichkeit oder der Niederspannungs­richtlinie. 

Hier liefert der FBDi Verband mit dem konstruktiven Austausch aller Mitglieder entscheidende Unterstützung.

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Logistik

Viele für den Transport relevante Vor­schrif­ten betreffen alle Distributoren. Darum treffen sich die Logistiker der Mitgliedsun­ter­nehmen mehrmals im Jahr. Dabei be­stim­men sie die Themen selbst, halten Fachvor­träge zur Vorstellung von Entwick­lungen und Trends sowie zu Lösungen in der Logistik.

Einige Themen der Logistik entspringen den Umwelt- und Sicherheitsvorschriften. Als Beispiel seien die Regeln für den Transport von Lithium-Batterien genannt. Zollrecht und Exportkontrolle sind weitere Heraus­forderungen für Transport und Adminis­tration.

Produkthaftung

Ein Produkt muss dem Kunden mit den zugesicherten physikalischen und recht­lichen Eigen­schaften geliefert werden. Die Palette reicht von den angegeben Eigen­schaften im Datenblatt bis zum Nichtvor­han­densein von Ansprüchen Dritter am Produkt (z.B. Pa­tent­streitigkeiten).
Erfüllt das Produkt diese Eigenschaften nicht, haftet der Lieferant respektive der Her­stel­ler. Hier stehen aktuelle Problem­stel­lungen der Branche in punkto Rückverfolg­bar­keit von Bauelementen und Komponen­ten im Fokus.
Da Distributoren als »Inverkehrbringer« von Produkten gelten – sofern die Produkte aus dem Ausland angeliefert werden – sind be­sondere Vorschriften zu beachten.

Trade Compliance – Handelsvorschriften

Bei »Trade Compliance« handelt es sich um eine zunehmend unübersichtliche, kom­plexe Regelungsmaterie zur Einhaltung aller Export-Kontrollvorschriften, Zolltarifen, Em­bargos, Anti-Terrorismusmaßnahmen, Steu­er­recht und sonstigen außenwirt­schafts­recht­lichen Vorschriften.

Besonders herausfordernd ist die Tatsache, dass es sich hier um nationale und inter­national gültige Vorschriften und Gesetze handelt, die nicht überall harmonisiert sind. So ist die Einhaltung der Regularien bes­on­ders bei international vertretenen Distri­bu­toren mit einem erheblichen Recherche­auf­wand verbunden. Da Verstöße zu strafrecht­lichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen und deren Einzelpersonen führen können, rückt das Thema immer mehr in den Mittelpunkt der Distribution.

Der Arbeitskreis »Transport & Trade Compliance« steht den Mitgliedern mit Wissen und Erfahrung bei.

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